
FAQs
Antworten auf wichtige Fragen finden Sie hier:
Wenn Sie eine Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ergotherapie bekommen haben, dann rufen Sie uns gerne an.
Wenn wir nicht persönlich an das Telefon gehen, dann sprechen Sie uns bitte deutlich Ihren Namen und Telefonnummer auf das Band. Wir rufen Sie dann zurück
Sie können uns auch gerne eine E-mail schreiben:
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen, sind Sie verpflichtet eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Rezeptwertes plus 10 € Rezeptgebühr zu entrichten. Dies Zuzahlung entfällt, wenn Sie einen Befreiungsausweis vorlegen können.
Zu Ihren ersten Termin benötigen Sie eine Heilmittelverordnung über Ergotherapie. Das Ausstellungsdatum der Verordnung sollte nicht länger als 28 Tage zurückliegen.
Wenn vorhanden, bringen Sie gerne auch Arzt- oder Operationsberichte mit, die Informationen über Ihre Verletzung / Erkrankung beinhalten.
Es kann immer mal vorkommen, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann. Diesen könne Sie 24h vorher bequem telefonisch oder per Email absagen.
Für Ihren ersten Termin bei uns benötigen Sie eine neue Verordnung, ein bereits angefangenes Rezept können wir leider nicht weiter nutzen.
Unsere Praxis bietet ausschließlich Ergotherapie an. Eine Verordnung über Physiotherapie können wir deshalb leider nicht nutzen.